Sonntag, 14. August 2011

Alles rund um Immobilien - Der Auszug aus der alten Wohnung

Hallo zusammen!

Beginnend bei meinem ersten Post möchte ich einmal ein kurze Checkliste erstellen was es alles zu beachten gibt wenn man 1. Aus der alten Wohnung auszieht?! Die folgenden 2 Punkte folgen dann in den kommenden Posts: 2. Bevor man in die neue Wohnung einzieht und 3. Wenn man sich dann entgültig in der neuen Wohnung befindet.

Also zu Punkt 1.
Was muss man beachten bevor man aus der derzeitigen Wohnung auszieht?!

Das Vorrangigste ist dass man rechtzeitig seiner Hausverawaltung, Genossenschaft bzw. Eigentümer die Plände mitteilt und seine Kündigung fristgerecht (am Ende des Monats, am Ende des Quartals oder am Ende des Jahres) einreicht. Sollte eine Bestätigung der Kündigung nicht von Haus aus erstellt und zugeschickt werden, sollte man dies unbedingt verlangen. Wichtig zu beachten ist dass folgende Punkte darin vorkommen:
1. Bestätigung / Annahme der Kündigung durch einen Bevollmächtigten
2. Bestätigung des Datums der Kündigung bzw. Datum der Beendigung des Mietverhätnisses
3. (vorläufigen) Rückgabetermin
4. Unterschrift des Eigentümers oder eines Bevollmächtigten

Wenn man diesen Schritt beendet hat, sollte man seinen Mietvertrag hinsichtlich der Rückgabebestimmungen genau durchlesen und diese genau befolgen. Übliche Punkte hierzu sind zB:
- Der Mietgegenstand muss frei von jeglichem Besitz des Mieters rückgestellt werden.
- Der Mietgegenstand muss gereinigt rückgestellt werden.
- Vorgenommene Bauliche Veränderungen (sofern nicht im Vorfeld anders vereinbart) müssen wieder in den Urspungszustand hergestellt werden. --> WICHTIG: dies erfolgt (wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart) immer auf Eigenkosten

In diesen Rückgabebestimmungen sind noch mehr Punkte möglich, jedoch gibt es etliche Eigentümer die rechtswidrige Punkte mit in den Vertrag aufnehmen. Diese sind meist rechtsunwirksam und können nicht geltend gemacht werden. Ein wichtiger Punkt den es nicht mehr gibt ist der Passus dass die Wohnung komplett neu ausgemalen vom Mieter rückgestellt werden muss. Dieser Punkt wurde bereits vor einiger Zeit aus der Judikatur gestrichen und ist auch bei ältern Mietverträgen rechtsunwirksam. Eine Besonderheit gibt es jedoch: meist wird in den Mietvertrag aufgenommen dass der Mietbestand in Weiß rückgestellt werden muss. D.h. wenn Wände vom Mieter in diversen Farben ausgemalt wurden müssen diese auf Eigenkosten neu in Weiß übermalt werden. Ein Tipp an ALLE: malt Flecken, Beschädigungen und stark verschmutzte Flecken an Wänden ebenfalls in Weiß neu aus, da meist dann über andere kleine Beschädigungen die im Laufe des Mietverhältnisses entstanden sind toleriert werden. Im schlimmsten Fall kann der Hausverwalter / Eigentümer Teile der Kaution einbehalten um die Wohnung komplett oder teilweise neu ausmalen zu lassen. Besonders bei etwas größeren Wohnungen kann dies richtig ins Geld gehen. Man sollte auf jeden Fall selbst einen Professionisten zu Rate ziehen um in etwa einschätzen zu können wieviel von der Kaution verloren geht.

Nun gehen wir davon aus dass vorstehende Punkte alle erfült sind und wir knapp vor dem Tag der Rückgabe angelangt sind. Folgende Checkliste unbedingt vorher noch Punkt für Punkt durchgehen:
1. Telefon abgemeldet / umgemeldet
2. Internet abgemeldet / umgemeldet
3. Fernsehen abgemeldet / umgemeldet
4. Nachsende Auftrag bei der Post eingerichtet (3 Monate sollten in der Regel ausreichend sein)
5. sämtliche Zeitschriften Abos, Kundenkarten, Versandhäuser umgemeldet?

Den Nachsende Auftrag bei der Post sollte man unbedingt in Anspruch nehmen (kostet ein bisschen was), ist aber in dem Sinne echt hilfreich da man so die Gelegenheit hat innerhalb der 3 Monate mögliche vergessene Ummeldungen noch anhand der eintreffenden Briefe vornehmen kann.

Was auch noch wichtig ist dass man sich beim Zentralmelderegister auf die neue Adresse anmeldet (mittels Meldezettel).

Am Tag bzw. direkt bei der Rückgabe sollte man selbst die etwaig entstandenen Schäden / Beschädigungen mittels Foto (WICHTIG: Datumanzeige einschalten) festhalten und sich genau sagen lassen was beanstandet wird, was eventuell gerichtet werden muss und wieviel Kaution man zurück erhält. Wichtig ist auch dass ein Rückgabeprotokoll über alle Räume der Wohnung, Balkone, Garagen und Kellerräume die zur Wohnung gehören erstellt wird. Dies wird in der Regel von allen etwas größeren bzw. professionellen Hausverwaltungen eingesetzt ansonsten kann man auch ein eigenes Formular erstellen. In diesem muss unbedingt der Tag, die Beteiligten, sämtliche (Rest-) Forderungen, der Kautionsauszahlungsbetrag sowie sämntliche Schäden enthalten sein. Von beiden Parteien verbindlich unterzeichnen lassen und damit hat man dann auch vor etwaigen späteren Nachforderungen einen recht guten Schutz.

Zwei Ausnahmen die bei solchen Protokollen sind:
1. versteckte Mängel (das sind solche die nicht offensichtlich auf den ersten Blick zu sehen sind bzw. solche die ohne eingehender Prüfung nicht entdeckt werden können, zB nicht funktionierende Lichtschalter, Stromkreise, Heizkörper die sich nicht mehr richtig erhitzen, nicht funktionierende Boiler etc.)
2. Mängel die mutwillig vom Mieter verursacht wurden und vertuscht wurden (zB Bohrlöcher, Mauerdurchbrüche die nicht versiegelt wurden und dadurch ein dauerhafter Schaden am Mauerwerk selbst entstanden ist, Küchenregale die vom Mieter montiert wurden und nur mangelhaft am Mauerwerk befestigt sind, Bodenbeschädigungen die verdeckt waren und erst nach einiger Zeit sichtbar wurden).

In diesen beiden Punkten kann der Vermieter (jedoch nur wenn er dem Mieter nachweisen kann dass er dies mutwillig verursacht hat bzw. der Schaden verursacht wurde durch nicht zweckmäßige / vertragliche Nutzung).

Wenn man dies alles beachtet hatte sollte eigentlich bis zum Einzug in die neue Wohnung nichts mehr schief gehen. Bitte vergesst nur nicht euer Konto zu checken und zu kontrollieren ob die Kaution auch wirklich überwiesen wurde.

Hoffentlich konnte ich euch ein wenig Hilfestellung bieten und würde mich über Fragen und Kommentare freuen!

1 Kommentar:

  1. Sehr sehr hilfreich, ich werde deinen Blog weiterempfehlen!!
    gglg Janine
    http://nini-justme.blogspot.com/

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